Seit dem 20.09.2021 gilt für Pflegeheime eine neue angepasste Verordnung:
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Finden Sie unter diesem Link: >>Aktuelle Corona Regelungen für Pflegeheime
Weiterhin gelten die Reglungen:
• Testgültigkeit Schnelltest: 24 Stunden (bisher 48 Std.), PCR-Test: 48 Stunden
• Der Zutritt von Besuchern ist nur mit einem maximal 24 Stunden zuvor erfolgten negativen Antigen-Schnelltest oder einem maximal 48 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test gemäß zulässig.
Die Testpflicht entfällt
1. bei einer asymptomatischen Person, die im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 CoronaVO immunisiert ist,
2. bei einer Person, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder noch nicht eingeschult ist, sowie
3. bei Schülerinnen oder Schülern zwischen dem siebten und 12. Lebensjahr während des regulären Schulbetriebs,
Die Einrichtungen haben den Besuchern die Durchführung der Testung anzubieten.
• Gemeinschaftsaktivitäten sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
• Keine Abmelde- und Anmeldepflicht für Bewohnerinnen / Bewohner
Liliane Kreuzer
Einrichtungsleitung